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   OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 39.91   

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https://dejure.org/1992,10165
OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 39.91 (https://dejure.org/1992,10165)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.04.1992 - 4 S 39.91 (https://dejure.org/1992,10165)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. April 1992 - 4 S 39.91 (https://dejure.org/1992,10165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellenbesetzung; Qualifikation; Frauen; Bevorzugung; Mitbewerber; Hauptsacheverfahren; Sicherungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 551 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 1227
  • DVBl 1992, 919
  • DÖV 1992, 672
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13

    Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für

    Abgesehen davon, dass sich die dafür als Beleg angegebene Entscheidung (OVG Berlin, Beschluss vom 16. April 1992 - 4 S 39.91 -, Juris, Rdn. 5) auf einen Fall bezogen hat, in dem infolge des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht rückgängig zu machende Nachteile gedroht hatten, wäre eine vorläufige Suspendierung eines förmlichen Gesetzes bereits bei ernstlich in Betracht zu ziehenden Zweifeln an seiner Verfassungswidrigkeit aus Gründen der Beachtung der Entscheidung des Gesetzgebers und der Rechtssicherheit nicht angängig (s. auch OVG Hamburg, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97

    Personalauswahl bei der Beförderung im Polizeidienst; Kriterien zur

    Bei summarischer Prüfung sprechen jedenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des nach Art. 177 EGV für die letztverbindliche Auslegung von Gemeinschaftsrecht allein zuständigen EuGH deutlich überwiegende Gründe für eine derartige Unvereinbarkeit (vgl. zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer Sicherungsanordnung bei etwaiger Unvereinbarkeit der maßgeblichen Gesetzesnorm mit höherrangigem nationalen Recht - OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; und OVG Münster, NVwZ 1992, 1226).

    Eine derartige Vorlage an den EuGH durch den erkennenden Senat kommt im vorliegenden, auf die Gewährung lediglich vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1992, 1227; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 616 = NJ 1998, 163 L m. Anm. W Otto).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Da § 5 Abs. 1 Satz 1 GstG nach Maßgabe dieser Auslegung hier zu keiner anderen Entscheidung führt, kann die Frage offenbleiben, ob der Landesgesetzgeber überhaupt zu einer leistungsabhängigen Quotenregelung dieser Art befugt ist, obwohl nach der durch das Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz - 2. GleiBG) vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406) unverändert gebliebenen Regelung des § 7 BRRG nach wie vor bestimmt ist, daß Ernennungen u.a. ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen sind (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 23.10.1990 - 12 B 2298/90 -, ZBR 1991, 118 f.; Beschl. v. 02.07.1992 - 6 B 713/92 -, ZBR 1993, 94; OVG Berlin, Beschl. v. 16.04.1992 - 4 S 39.91 -, RiA 1993, 150, 151; insoweit nicht behandelt von BAG, Beschl. v. 22.06.1993 - 1 AZR 590/92 -, PersR 1994, 89 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 5 M 2835/95

    Frauenförderung; Quote; Vereinbarkeit mit Europarecht

    Verfassung, verstößt - wegen des Verbots, das Geschlecht ebenso wie die anderen in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmale (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen) - als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung heranzuziehen (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 7.4.1994, DöD 1995, 209, 210; OVG Berlin, Beschl. v. 16.4.1992, NVwZ 1992, 1227; OVG Münster, Beschl. v. 23.10.1990, NVwZ 1991, 501, und v. 2.7.1992, ZBR 1993, 94).
  • VG Oldenburg, 31.10.2008 - 7 B 2870/08

    Alter; Altersdiskriminierung; Altersgrenze; Beruf; Berufsfreiheit; Beschäftigung;

    So kann es geboten sein, eine einstweilige Anordnung nach " 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO" zu erlassen, um den Rechtsstreit "in der Hauptsache offen zu halten " und die rechtlichen Positionen der Beteiligten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu wahren (s. OVG Berlin, Beschl. v. 16. April 1992 - 4 S 39.91 -, V.n.b., m.w.N.).
  • VG Berlin, 02.09.2005 - 7 A 41.05

    Besetzung einer vom Haushaltsgesetzgeber geschaffenen Planstelle im Wege der

    Die Vorschrift ist - anders als § 12 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes (LBG) - vorbehaltlos und einer einschränkenden Auslegung nicht zugänglich; hieran hat auch das mit Wirkung vom 15. November 1994 in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG normierte Staatsziel nichts geändert (vgl. hierzu auch OVG Berlin, Beschluss vom 16. April 1992 - 4 S 39.91 -, NVwZ 1992, S. 1227; OVG Münster, Beschluss vom 20. September 1995, 6 B 1826.95 -, NVwZ 1996, S. 495; a. A. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 1 W 16.98 -, Juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 16. April 1997 - P.St. 1202, Juris; vgl. auch Zängel in First, GKÖD, Band 1, Teil 2 a, K§ 8 Rdnr. 76 ff.).
  • VG Darmstadt, 29.11.1994 - 1 G 1081/94

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Leistungsbeurteilung bei Polizeibeamten;

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